Es ist nicht nur ein Haus, sondern Ihr Zuhause.


WEG-Verwaltung


  • Erstellung von termingerechten, übersichtlichen und verständlichen Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen, mit Ausweisung der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Zustellung des Protokolls innerhalb von 2 Wochen nach der Versammlung
  • Führung von Beschlusssammlungen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben
  • Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse
  • Ortstermine mit Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Verwaltungsbeiräten, Firmen
  • Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Veranlassung von notwendigen Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Objektbegehungen, mindestens zweimal im Jahr
  • Verhandlung mit Handwerkern, Firmen und sonstigen Lieferanten
  • Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Erledigung des Zahlungsverkehrs betreffend der Ein- und Ausgaben des Objektes
  • Buchführung und Hausgeldkontoführung mittels leistungsstarker und moderner EDV
  • Maßnahmen zur Fristenwahrung und zur Abwendung von Rechtsnachteilen für die WEG
  • Zahlungskontrolle, Mahnwesen, ggf. Mandatierung von Rechtsanwälten bei Zahlungsverzug
  • Unverzügliche Unterrichtung der Eigentümer über anhängige Rechtsstreitigkeiten
  • Versendung von Rundschreiben
  • Bearbeitung von Beschwerden etc.
  • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und sonstigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt sowie nach Beschlüssen und Vereinbarungen, also den Wünschen der Eigentümergemeinschaft.
  • Die Gelder und Konten der Gemeinschaft werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – treuhänderisch verwaltet, das heißt jede Gemeinschaft hat eigene Konten, die sowohl vom Vermögen der Verwaltung als auch der anderen Gemeinschaften getrennt gehalten werden.
  • Führung und Überwachung von Hausgeldkonten.
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts bei ausbleibenden Hausgeldzahlungen.
  • Überwachung von Zahlungsfristen.