Erstellung von termingerechten, übersichtlichen und verständlichen Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen, mit Ausweisung der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
Erstellung von Wirtschaftsplänen
Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Zustellung des Protokolls innerhalb von 2 Wochen nach der Versammlung
Führung von Beschlusssammlungen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben
Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse
Ortstermine mit Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Verwaltungsbeiräten, Firmen
Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
Veranlassung von notwendigen Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen
Regelmäßige Objektbegehungen, mindestens zweimal im Jahr
Verhandlung mit Handwerkern, Firmen und sonstigen Lieferanten
Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
Erledigung des Zahlungsverkehrs betreffend der Ein- und Ausgaben des Objektes
Buchführung und Hausgeldkontoführung mittels leistungsstarker und moderner EDV
Maßnahmen zur Fristenwahrung und zur Abwendung von Rechtsnachteilen für die WEG
Zahlungskontrolle, Mahnwesen, ggf. Mandatierung von Rechtsanwälten bei Zahlungsverzug
Unverzügliche Unterrichtung der Eigentümer über anhängige Rechtsstreitigkeiten
Versendung von Rundschreiben
Bearbeitung von Beschwerden etc.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und sonstigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt sowie nach Beschlüssen und Vereinbarungen, also den Wünschen der Eigentümergemeinschaft.
Die Gelder und Konten der Gemeinschaft werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – treuhänderisch verwaltet, das heißt jede Gemeinschaft hat eigene Konten, die sowohl vom Vermögen der Verwaltung als auch der anderen Gemeinschaften getrennt gehalten werden.
Führung und Überwachung von Hausgeldkonten.
Beauftragung eines Rechtsanwalts bei ausbleibenden Hausgeldzahlungen.